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   VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19   

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VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19 (https://dejure.org/2022,36866)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.11.2022 - 4 A 192/19 (https://dejure.org/2022,36866)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. November 2022 - 4 A 192/19 (https://dejure.org/2022,36866)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Auszug aus VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19
    Im Fall der Aufgabenübertragung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sind ferner jedenfalls die Rechtsvorschriften zu nennen, die den betreffenden Aufgabenträger dazu ermächtigen, die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis zu übertragen (vgl. zur Abfallgebührensatzung eines Zweckverbandes: OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - Rn. 52 juris).

    Bei der Abwasserbeseitigung handelt es sich aber - wie bei der Abfallentsorgung - nicht um eine eigene Angelegenheit oder eine Selbstverwaltungsaufgabe des Beklagten, sondern vielmehr um eine ihm erst durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 18, 19 GkZ von der Gemeinde übertragene Aufgabe, weshalb nach der bisherigen Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vieles dafür spricht, dass im vorliegenden Fall neben der zur Aufgabenübertragung ermächtigenden Norm des § 31a Abs. 3 Satz 1 LWG 2008 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung (heute § 46 Abs. 3 Satz 1 LWG) zusätzlich die §§ 18, 19 GkZ in der Eingangsformel als Ermächtigungsgrundlage anzugeben sind (so zur Abfallgebührensatzung eines Zweckverbandes: OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 42 und Rn. 52).

    Dem Beklagten ist zuzugeben, dass § 31a Abs. 3 Satz 1 LWG 2008 - anders als § 3 Abs. 4 Satz 1 LAbfWG - eine Ermächtigung zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung "zusammen mit dem Satzungsrecht" enthält und die Vorschrift in Satz 2 insoweit auf die Anwendung des § 18 Abs. 1 und 3 bis 7 sowie die §§ 19 und 21 GkZ verweist (vgl. zu § 3 Abs. 4 Satz 1 LAbfWG: OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 50).

    Die Vorschrift ist auch absatzgenau zu zitieren, da die Norm hinsichtlich der zur Abgabenerhebung berechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Absätzen 1 bis 3 differenziert (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 79 unter Hinweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 41).

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19
    Allerdings darf die fehlerhafte Zitierung nicht irreführend sein (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 68 m.w.N.).

    Die Vorschrift ist auch absatzgenau zu zitieren, da die Norm hinsichtlich der zur Abgabenerhebung berechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Absätzen 1 bis 3 differenziert (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 79 unter Hinweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 41).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16

    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den

    Auszug aus VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19
    Enthält die zitierte Norm mehrere Ermächtigungsgrundlagen, hat der Satzungsgeber mit einer unspezifischen Zitierung nicht bestimmt, von welcher Ermächtigung er Gebrauch macht und damit den Ermächtigungsrahmen nicht transparent gemacht (OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Da der Verstoß gegen das Zitiergebot nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG zur Unwirksamkeit der Satzung in ihrer Gesamtheit führt (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 - juris Rn. 26), fehlt es für den Erlass der angefochtenen Bescheide bereits an der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Auszug aus VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19
    Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 - juris Rn. 59).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Juli 2021 - 2 KN 2/19 - juris.
  • VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 222/20

    Bekanntmachung einer Niederschlagwassergebührensatzung; Zitiergebot;

    Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 4. November 2022 - 4 A 192/19 - juris Rn. 33 an, in dem zusätzlich die Frage der Zitierung der §§ 18, 19 GkZ aufgeworfen, aber erst mit Kammerurteil vom 7. Juni 2023 - 4 A 192/20 - juris Rn. 51 ff. beantwortet worden ist.
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